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| Der Steirische Landesverband für Psychotherapie hat mit der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse einen Kassenvertrag ausgehandelt. Außer der Versicherung der Eisenbahner (VAEB) haben sich alle Sozialversicherungsträger in der Steiermark dem Vertrag angeschlossen. Dieser ist seit 01.12.2003 in Kraft. Allerdings ist das entsprechende Budget gedeckelt, so dass die Inanspruchnahme nicht unbegrenzt erfolgen kann. Bestimmten PsychotherapeuInnen wird daher ein begrenztes Kontingent für Kassenplätze zur Verfügung gestellt. Diese Plätze sind - laut Vertrag - in erster Linie an Anspruchsberechtigte zu vergeben, "welche diese am dringendsten benötigen; bei mehreren Anspruchsberechtigten mit gleicher Behandlungsbedürftigkeit entscheidet die soziale Bedürftigkeit des Patienten." Für das Jahr 2011 wurden die verfügbaren Stunden mit 41.000 festgelegt. Die Verteilung wird nach regionalen Bedingungen vorgenommen. Ob ein Kassenplatz gewährt wird hängt vom verfügbaren regionalen Kontingent und der Entscheidung der / des PsychotherapeutIn ab. Als PatientIn benötigen Sie
nur die Ecard und keinen Überweisungschein. Allerdings ist bei jeder
Kassenleistung für Psychotherapie eine ärztliche Untersuchung -
spätestens vor der 2. Sitzung - durchzuführen. Diese muss den behandelnden PsychotherapeutInnen mit Formular bestätigt werden. Falls Sie keine vertragspsychotherapeutische Leistung in Anspruch nehmen wollen oder können, wird weiter der Kassenzuschuss von € 21,80 pro Sitzung gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Steirischen Landesverband für Psychotherapie, beim Netzwerk-Psychotherapie-Steiermark oder der Steiermärkischen GKK. |