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Variante A

Variante B

 

Variante C

1 Jahr Tätigkeit (Basis 40 Std. Woche) in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses oder einer Institution, die über eine Ausbildungsstelle zum Facharzt für Psychiatrie verfügt, in der entsprechenden Fachabteilung.

Bei einer geringeren Wochenstundenzahl (mind. 10 Std.) verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

1.       Ein halbes Jahr Tätigkeit (Basis 40 Std. Woche) in einem Krankenhaus oder in einer psychosozialen Einrichtung, in der Krankenbehandlung durchgeführt wird. Bei einer geringeren Wochenstundenzahl (mind. 10 Std.) verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

 

plus

 

2a.  500 Stunden psychotherapeutische Krankenbehandlung in kontinuierlicher Tätigkeit nach Listeneintragung mit Schwerpunktsetzung in den Diagnose­gruppen F0, F1, F2, F3, F6.

 

oder

 

2b.  Zusätzlich zur Tätigkeit gemäß 1. 18 Monate kontinuierliche Tätigkeit in einem Krankenhaus oder einer psychosozialen Einrichtung, in der Krankenbehandlung durchgeführt wird.

 

3.    Spezialisierte Kinder- und Jugendtherapeutinnen können einen Großteil der unter 2a. nachzuweisenden Behandlungs­stunden durch Nachweis der Behandlung von schweren psychischen Störungen des Kindes- und Jugendalters erbringen. (Schwere Essstörungen, schwere Erlebnis- und Belastungsreaktion nach traumatisierenden Erlebnissen oder durch traumatisierende Entwicklungs­bedingungen, extreme Persönlichkeits­störungen) aus den Diagnosegruppen F8, F9, F3.

1.   Mindestens 344 Stunden kontinuierliche Tätigkeit in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses oder in einer Einrichtung, die als Ausbildungseinrichtung zum Facharzt für Psychiatrie anerkannt ist, in unmittelbarer Begleitung einer Person, die ärztliche Tätigkeit im ständigen Patientenkontakt durchführt oder bei einem Facharzt für Psychiatrie. Dieser Nachweis kann in zwei geschlossenen Blöcken erbracht werden.

 

plus

 

2.   14 Tage (80 Stunden) Seminar, in dem eingehende Kenntnisse über schwere Krankheitsbilder vermittelt werden sollen

 

3.   1000 Stunden psychotherapeutische Krankenbehandlung in kontinuierlicher Tätigkeit nach Listeneintragung mit Schwerpunktsetzung in den Diagnose­gruppen F0, F1, F2, F3, F6

 

4.  Für spezialisierte Kinder- und Jugendtherapeutinnen gelten die Bestimmungen nach Variante B sinngemäß