Info vom 13. November 2007
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Wir dürfen Ihnen die Informationsveranstaltung des Netzwerks
Psychotherapie Steiermark
am 24. November 2007 von 9:00 bis 13:00 Uhr im Restaurant Gösser Bräu,
Neutorgasse 48, Bürgersaal 1. Stock
in Erinnerung rufen und Sie bitten diesen Termin wahrzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Netzwerk Psychotherapie
Dr. Erich C. Schenk
(GV)
Info vom 28. September 2007
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Das Netzwerk Psychotherapie Steiermark ist bemüht für die KlientInnen aber
auch gegenüber den Kassen einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren
und damit auch das Ansehen der Psychotherapie weiter zu heben. Ein Schritt dazu
war die Gestaltung eines einheitlichen Patienteninformationsblattes.
Im Download finden Sie
dieses einheitliche Patienteninformationsblatt des Netzwerks Psychotherapie
Steiermark (als Word-Dokument).
Dieses ist ab sofort in Ihrer Praxis aufzulegen bzw. den Klienten beim Erstgespräch
auszuhändigen.
Der in schwarz gehaltene Text ist vorgegeben, die blau
markierten Textteile können/müssen den individuellen Gegebenheiten
entsprechend verändert werden!
Wir ersuchen Sie uns ein Exemplar Ihres (adaptierten) Informationsblattes bis
15. Oktober 2007 zu kommen zu lassen.
In Erwartung einer weiteren fruchtbringenden Zusammenarbeit verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
für den Vorstand
Dr. Erich C. Schenk
(GF)
Info vom 23. Februar 2007
Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Im Zuge des Qualitätsmanagements im Rahmen des Netzwerks Psychotherapie
Steiermark planen wir eine Verbesserung der Patienteninformation. Zu diesem
Zwecke planen wir eine Evaluierung und Entwicklung der Patienteninformationsblätter.
Wir ersuchen Sie Ihr Patienteninformationsblatt (siehe Vereinbarung § 13) bis
spätestens 9. März 2007 zu übermitteln.
Mit herzlichem Dank für die Kooperation verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand
Dr. Erich C. Schenk
(GF)
Info vom 8. Februar 2007
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Zum Jahresbeginn und nach dem Abschluss der Abrechnung für 2006 bedanken wir
uns für die gute und konstruktive Kooperation in den vergangenen Jahren.
Im Anschluss finden Sie eine Reihe wichtiger Informationen und wir ersuchen Sie
diese entsprechend zu berücksichtigen:
Organisationsbeitrag:
Der Organisationsbeitrag für 2007 wurde inflationsbedingt angepasst und beträgt
nun mehr EUR 40,- (inkl. 10 % Ust.) pro Jahr. Wir ersuchen um Überweisung
auf das Konto bei der Steiermärkischen Sparkasse, BLZ 20815, Kontonr.: 02700
810266, bis spätestens 28. Februar 2007.
Stundenkontingente:
Wir ersuchen jene KollegInnen, welche Ihr mögliches Stundenkontingent noch
nicht ausgeschöpft haben, aber keine neuen PatientInnen mehr aufnehmen wollen,
uns dies mitzuteilen, um diese verbleibenden Stunden umverteilen zu können.
Aufgrund eines Überhanges aus dem Jahr 2006 sind derzeit noch ausreichend
Kontingentstunden vorhanden, weshalb es für KollegInnen mit einer bisherigen
Reservierung von weniger als 280 Stunden (in Ausnahmefällen und in
Randbezirken auch darüber) möglich ist, PatientInnen anzumelden!
Quartalsabrechnung:
Um uns unnötigen Zeitaufwand zu ersparen, ersuchen wir
Sie zur Quartalsabrechnung ausschließlich den Kassenscheck/Überweisungsschein
zu übermitteln!!
(Keine Honorarnoten, Listen, Erlagscheine und Sonstiges).
Wir erlauben uns daran zu erinnern, dass der Kassenscheck bzw. Überweisungsschein
ein Dokument darstellt und demnach jede sachfremde Manipulation unzulässig ist.
Nicht zulässig sind Vorausunterschriften des Patienten, Überschreibungen (Tippex)
und nachträgliche Korrekturen. Patientenunterschriften sind ausschließlich auf
dem Überweisungsschein/Kassenscheck zu tätigen, Zusatzblätter sind nicht zulässig!
Wir ersuchen Sie, großen Wert auf korrekt ausgefüllte Scheine zu legen (siehe
Aussendung vom 23.03.2005) und bitten jene, die das bislang schon so gehandhabt
haben, uns diese Erinnerung nachzusehen.
PatientInnenanmeldung:
Die Durchführung von Psychotherapie auf Krankenschein ist erst nach erfolgter
schriftlicher Patientenanmeldung und Zusage durch das Netzwerk zulässig (nicht
rechtzeitig angemeldete PatientInnen werden in Zukunft nicht mehr abgerechnet).
Kontakt mit dem Netzwerk:
Um uns ein möglichst strukturiertes Arbeiten zu ermöglichen und Ihnen lange
Wartezeiten in der Telefonwarteschleife zu ersparen, ersuchen wir Sie nach Möglichkeit
Ihre Anfragen, Patientenanmeldungen etc. per E-Mail vorzunehmen.
In Erwartung einer weiteren fruchtbringenden Kooperation und einer gemeinsamen
gedeihlichen Entwicklung des Projekts Psychotherapie auf Krankenschein
verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Petra Zimmermann
(Büro)
Dr. Erich C. Schenk
(GF)
Info vom 22. März 2006
Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!
Nach zähen und langen Verhandlungen ist es uns nun doch gelungen, ein zusätzliches
Stundenkontingent
für 2006 zu erreichen (derzeit 35.000 Stunden pro Jahr).
Dies bedeutet in erster Linie, dass die bestehenden Wartelisten abgearbeitet
werden können,
wobei wir dabei vorwiegend KollegInnen mit unterdurchschnittlicher
Stundenauslastung berücksichtigen werden.
Der verbleibende Rest (ca. 5.000 Std.) steht bei Bedarf zur Verfügung.
Im Sinne der Ausgeglichenheit ersuchen wir nur KollegInnen mit einer
Stundenreservierung unter 250 Std. pro Jahr
um ein neues Kontingent anzusuchen.
Ausnahmen können in Bezirken mit geringer TherapeutInnendichte gemacht werden.
In Erwartung einer weiteren erfolgreichen Zusammenarbeit verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Netzwerk Psychotherapie
Dr. Erich C. Schenk
(Geschäftsführer)
Info vom 15. Februar 2006
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Verlängerungsanträge:
Auf dringende Urgenz der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse erinnern wir
nochmals eindringlichst,
dass für den Verlängerungsantrag (ab 9. Therapiestunde) ausschließlich das
vom Netzwerk
Psychotherapie Steiermark vorgesehene Formular zu verwenden ist (siehe
Beilage).
Wie uns die GKK mitgeteilt hat werden Verlängerungsanträge, welche nicht von
vornherein klar identifizierbar sind,
nicht mehr behandelt (keine weitere Abrechnung möglich).
Urlaubsvertretung:
Urlaubsvertretungen während einer laufenden Therapie sind grundsätzlich
möglich. Die vertretende TherapeutIn
(muss im NW anerkannt sein) unterschreibt mit Stempel auf der Rückseite des
Scheins neben der Unterschrift des Patienten
(siehe Beilage). Der Krankenschein wird von der behandelnden PsychotherapeutIn
beim Netzwerk zur Abrechnung eingereicht.
Die Überweisung des Teilbetrags erfolgt direkt an die Urlaubsvertretung.
Organisationsbeitrag:
Wir erlauben uns daran zu erinnern, dass der Organisationsbeitrag für
das Jahr 2006 in Höhe von Euro 35,- (incl. 10 % Ust.)
bis spätestens 31. Jänner 06 auf das Konto 02700-810266 des Netzwerks
Psychotherapie Steiermark, BLZ 20815
zu überweisen war und ersuchen um Erledigung.
Mit freundlichen Grüßen
Netzwerk Psychotherapie
Dr. Erich C. Schenk
(Geschäftsführer)
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Info vom 16. März 2005
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nach langer Entwicklungszeit (bedingt durch die Komplexität der Anforderungen,
die komplizierte Kompatibilität mit dem alten System der Versicherungsträger
und unklare Vorgaben durch die Vertragspartner) ist es uns nun gelungen das
Abrechnungsprogramm vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger lizenziert
zu bekommen. Für die dabei – bei der Abrechnung des vierten Quartals 04 –
entstandenen Verzögerungen ersuchen wir um Nachsicht und sind sicher, dass wir
in Zukunft zeitgerecht abrechnen können.
Für das Jahr 2005 stehen noch zusätzliche Stunden im Ausmaß von 7.000 aus den
Vorquartalen (geringe Ausschöpfung in der Anfangszeit) zur Verfügung. Das
heisst, dass 2005 30.000 Std. Psychotherapie auf Krankenschein möglich sind.
Bis auf einen geringen „Sicherheitspolster“ sind diese Stunden bereits
reserviert (Fortführung von Therapien aus 2004 bzw. Zuteilungen 2005). Derzeit
können keine Kontingente mehr vergeben werden, der Vertragspartner hat jedoch
zugesagt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten eine Aufstockung zu
prüfen.
Bei der Abrechnung des 4. Quartals 2004 sind wieder sehr viele Fehler
aufgetreten, welche uns großen Aufwand verursachen. (So wurde in 150 Fällen
nach der 9. Stunde kein Verlängerungsantrag gestellt, Unterschriften fehlten
etc.) Deshalb erinnern wir nochmals an die Durchführungsbestimmungen, welche
Sie zu Beginn bekommen haben, und weisen explizit noch einmal auf die
häufigsten Fehler hin:
Verlängerungsantrag: Der Verlängerungsantrag (nach der 9. Std.) ist ausnahmslos
auf dem vom Netzwerk vorgegebenen Formular und ausschließlich an die angegebene
Faxnummer zu richten. Eine Weiterführung der Therapie darf nur nach
Genehmigungsmitteilung durch das Netzwerk erfolgen.
Therapiestunden, welche ohne Verlängerungsbewilligung
durchgeführt werden, können nicht verrechnet werden!
Diagnosen: Die Diagnose in ICD 10 muss am Krankenschein
(Überweisungsschein) eingetragen sein.
Überweisungsdatum: Das Datum der Überweisung durch den Arzt (bei
Überweisungsschein) muss eingetragen sein!
Stempel & Unterschrift: Die Scheine sind von der PsychotherapeutIn
mit Unterschrift und Stempel zu versehen. Bei Scheinen der BVA und SVA
links oben, bei GKK rechts unten!
Unvollständig ausgefüllte Scheine müssen retourniert werden, verursachen
dabei hohe Kosten und verzögern die Abrechnung für alle. In Zukunft werden
nicht rechtzeitig und korrekt ausgefüllte Scheine nicht mehr abgerechnet.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Anhalten des derzeitigen
Nachbesserungsaufwands der Organisationsbeitrag erhöht werden muss.
Jenen KollegInnen, welche schon bisher ordnungsgemäß abgerechnet haben, danken
wir für die komplikationslose Kooperation und wünschen uns, dass das so
bleibt.
Wir ersuchen den Organisationsbeitrag für das Jahr 2005 in Höhe von 35,- €
bis 31. März 2005 auf das Konto der
Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG: BLZ 20815, Konto - Nr.: 02700810266 zu
überweisen.
In der Hoffung auf weitere fruchtbringende Zusammenarbeit und
mit freundlichen Grüßen
für das Netzwerk Psychotherapie Steiermark
Dr. Erich C. Schenk