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Voraussetzungen
für PsychotherapeutInnen für die Anerkennung als Vertragspartner Um auf Krankenschein abrechnen zu
können, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen: Für Gruppenpsychotherapie gilt folgende Regelung:
Eine Gruppentherapiestunde pro Klient wird mit einer 1/4 Stunde vom Kontingent abgezogen und ebenso honoriert. D. h. eine Gruppentherapiestunde mit 4 KlientInnen verbraucht 1 Kontingentstunde und wird mit EUR 54,- honoriert. Adäquat den Einzeltherapien ist der Beginn der Gruppentherapie an das Büro Netzwerk zu melden und sind die PatientInnen aufgefordert nach der 1 Stunde eine ärztliche Bestätigung beizubringen. Weiters ersuchen wir Sie, bei Patientenanfragen, welchen Sie aufgrund der Belegung des Kontingents nicht Folge leisten können, die PatientInnen an KollegInnen weiter zu verweisen, welche noch freie Kontingentstunden haben, bzw. die Patienten anzuregen mit dem Büro des Netzwerks (Tel. 0316/326851) Kontakt aufzunehmen, um Auskunft über freie Kassenplätze zu bekommen. Wir bitten Sie ebenso, bei Ihren Anmeldungen von PatientInnen die jeweilige Versicherung des Patienten anzugeben, sowie den Bezirk in dem der Patient wohnhaft ist. Interessierte KollegInnen wenden sich an:
Netzwerk Psychotherapie Steiermark Genauere Informationen, Anmeldeformular etc. werden Ihnen dann zugesandt. |