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PatientInnen

Voraussetzungen  

für PsychotherapeutInnen für die Anerkennung als Vertragspartner

Um auf Krankenschein abrechnen zu können, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • eine der Varianten für Krankenbehandlung (s. u.)
  • eigene Praxis (idealerweise barrierefrei)
  • Mitgliedschaft im Steirischen Landesverband für Psychotherapie
  • eigener PC mit Internetanschluss und Emailadresse


Die Stundenzuteilung an die TherapeutInnen erfolgt nach Maßgabe des regionalen Bedarfs und der Anzahl der beteiligten KollegInnen. Wir sind im Sinne der freien TherapeutInnen-Wahl bestrebt, die Stunden möglichst gleichmäßig auf die ansässigen KollegInnen zu verteilen. Einen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kontingents gibt es nicht.

Für Gruppenpsychotherapie gilt  folgende Regelung:

 

Eine Gruppentherapiestunde pro Klient wird mit einer 1/4 Stunde vom Kontingent abgezogen und ebenso honoriert. D. h. eine Gruppentherapiestunde mit 4 KlientInnen verbraucht 1 Kontingentstunde und wird mit EUR 54,- honoriert. Adäquat den Einzeltherapien ist der Beginn der Gruppentherapie an das Büro Netzwerk zu melden und sind die PatientInnen aufgefordert nach der 1 Stunde eine ärztliche Bestätigung beizubringen.

Weiters ersuchen wir Sie, bei Patientenanfragen, welchen Sie aufgrund der Belegung des Kontingents nicht Folge leisten können, die PatientInnen an KollegInnen weiter zu verweisen, welche noch freie Kontingentstunden haben, bzw. die Patienten auf die Datenbank des STLP zu verweisen, um Auskunft über freie Kassenplätze zu bekommen.


Interessierte KollegInnen wenden sich an:

Netzwerk Psychotherapie Steiermark

A-8010 Graz
Elisabethstraße 38
Tel.:  03132 3228
Fax: 03132 21031

e-mail:
office@psychotherapie-steiermark.net

Genauere Informationen, Anmeldeformular etc. werden Ihnen dann zugesandt.

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